Beginn
Fr., 05.03.2027,
09:00 - 12:00 Uhr
Es ist Aufgabe der Gemeindeübergreifenden Trägerschaft, die Kita in der kontinuierlichen Reflexion und Weiterentwicklung der Qualität der inhaltlichen Arbeit zu begleiten und zu unterstützen.
Der rechtliche Träger ist gemäß SGB VIII § 22a dazu verpflichtet Qualitätsentwicklung- und Sicherung in seinen Einrichtungen sicherzustellen.
Dieses ist auch in der KiTaVO der EKHN für das Arbeitsfeld in§3, Abs.7 festgelegt.
Diese Schulung bietet:
- grundlegende Informationen zum Verfahren
- die Möglichkeit, den Blick auf die eigene Rolle und die damit verbundenen Aufgaben im Prozess zu richten
- Raum für kollegialen (Erfahrungs-) Austausch,
- das exemplarische Kennenlernen einzelner Qualitätsstandards
Im Vordergrund der Schulung steht, dass die Anliegen, Fragen und der konkrete Informationsbedarf zum Thema „Qualitätsentwicklung“ in den Blick genommen werden
Für rechtliche Trägervertretungen im rheinland-pfälzischen (RLP) Teil der EKHN ist die Teilnahme ein Nachweis für die im KiTaG- RLP in § 24, Abs.4 geforderte jährliche Qualifizierungsmaßnahme für Träger.
Anmeldeschluss: 05. Februar 2027