Beginn
Mi., 18.11.2026,
09:30 - 15:30 Uhr
Die Schulung richtet sich an Träger, Pfarrer*innen, KV-Mitglieder, Geschäftsführende und Assistenzen, die für die Kindertagesstätte zuständig sind.
Am 01.01.2021 ist das Gewaltpräventionsgesetz in der EKHN in Kraft getreten. Damit ist jeder Träger gefordert, ein einrichtungsbezogenes Kinderschutzkonzept vorzuhalten.
Ein Schutzkonzept ist nicht nur ein Handlungsleitfaden, um Kindern bei einem (Verdachts-) Fall von Kindeswohlgefährdung kompetent helfen zu können. Ein Kinderschutzkonzept beschreibt die Grundlagen, Anforderungen und Verfahrensabläufe, um den Schutz von Kindern sicherzustellen und Handlungssicherheit zu haben.
An diesem Tag befassen wir uns mit den Anforderungen an das Kinderschutzkonzept nach dem Gewaltpräventionsgesetz, den einzelnen Bausteinen und deren Inhalten.
Schwerpunkte werden sein:
- Gesetzliche Grundlagen
- Verantwortung des Trägers
- Meldepflichten bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung nach § 8a und § 47 SGB VIII
- Ehrenamtliche und Kinderschutz
- Selbstverpflichtungserklärung
- Erweitertes Führungszeugnis
- Umgang mit Mitarbeitenden bei Grenzüberschreitungen
Anmeldeschluss: 18.10.2026