Beginn
Do., 27.08.2026,
09:00 - 16:00 Uhr
Kindertagesstätten haben den Auftrag das Kindeswohl zu sichern und bei einem (Verdachts-)Fall von Kindeswohlgefährdung nach dem im § 8a SGB VIII vorgeschriebenen Verfahren zu handeln bzw. meldepflichtigen Vorfällen nach § 47 SGB VIII nachzugehen.
An diesem Tag schauen wir auf die §§ 8a und 47 SGB VIII und den jeweiligen Anforderungen zum Ablauf.
Dabei befassen wir uns auch mit:
- Dokumentation im Verfahren
- Datenschutz im Kinderschutz
- Schweigepflicht und Anzeigepflicht
- Gelingende Zusammenarbeit mit dem Jugendamt: Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen
Anmeldeschluss : 30.06.2026